Viele Existenzgründer verkaufen auch privat Sachen bei Ebay. Veräußern sie dann aber ihre Produkte regelmäßig über die Auktionsplattform kann es sich durchaus schnell um eine berufsmäßige Tätigkeit handeln. Gerade wenn hinter dem Verkauf eine Gewinnabsicht steht wird nicht mehr von einem privaten Verkauf gesprochen. Dann müssen die Verkäufe gegenüber der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geltend gemacht werden. Und das Finanzamt schläft nicht. Es beobachtet gezielt Auktionen um dann gezielt gegen diese sogenannten Händler vorgehen zu können. Und wie wir ja alle wissen handelt es sich bei Steuerverstößen nicht um Kavaliersdelikte. Also Obacht! Der Shopbetreiber Blog hat zwei lesenswerte Artikel veröffentlicht die sich gezielt mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Steuertipps für Ebay Verkäufer Teil1
Steuertipps für Ebay Verkäufer Teil2