Der Kunde zahlt nicht – was tun?

Es gibt 5 Schritte um einen zahlungsunwilligen Kunden zur Zahlung zu bringen

1. Das Gespräch

Wenn eine Zahlung ausbleibt, ist es wichtig zuerst das Gespräch zu suchen.

Vorerstsollen man sich nur beiläufig nach der ausstehenden Zahlung erkundigen. So lässt sich klären, ob der Kunde die Rechnung nur vergessen hat oder ob es andere Gründe für das Ausbleiben der Zahlung gibt.

Es empfiehlt sich außerdem, eine Lösung zusammen mit dem Kunden zu finden, es sei denn, es handelt sich um einen Wiederholungstäter. So wird vermieden, dass man den Kunden verliert. Möglichkeiten sind hier zum Beispiel ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung.

 

2. Die Zahlungserinnerung

Führt das Gespräch nicht zum Erfolg oder kommt es erst gar nicht zu Stande, erhält der Kunde schriftlich und betont freundlich eine Zahlungserinnerung. Floskeln wie “Vielleicht sind sie noch nicht dazu gekommen…” wirken positiv. Ein Versehen kann zu dieser Zeit noch nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sollte der Kunde nicht mit einer Mahnung eingeschüchtert werden. Übrigens: Eine Zahlungserinnerung ist rechtlich gesehen wie eine Mahnung zu bewerten.

 

3. Die Mahnung

Rechtlich gesehen bedeutet eine Mahnung, dass der Kunde nun in Zahlungsverzug gerät. Dies bedeutet, dass ab sofort Anspruch auf Verzugszinsen bestehen. Diese liegen bei acht (Handelsgeschäft) bzw. fünf (Verbrauchergeschäft) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Wie viel das genau ist, kann man sich hier ausrechnen lassen: Zinsberechnung

Da die Zahlungserinnerung rechtlich auch als Mahnung gilt, gerät der Kunde durch sie bereits in Verzug. Dies bedeutet, dass ab dem Erhalt der Zahlungserinnerung Verzugszinsen errechnet werden dürfen. Ohne Mahnung gerät der Kunde, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt, nach 30 Tagen automatisch in Verzug.

Wenn drei Mahnungen verschickt werden, sollte der Ton von Mahnung zu Mahnung unmissverständlicher werden.

 

4. Das Anwaltsschreiben

Sollten alle bisherigen Bemühungen erfolglos geblieben sein, bleibt nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten.

Der Anwalt schickt dem Kunden ein weiteres Schreiben. Dieses trägt den Briefkopf des Anwalts und macht inhaltlich unmissverständlich klar, dass dies die letzte Möglichkeit vor dem Gerichtsverfahren ist, die Schulden zu bezahlen.
Normalerweise sollte der Kunde, um weitere Kosten zu vermeiden, nun zahlen.

Die Kosten für den Anwalt bemessen sich immer nach dem Streitwert. Sie sind somit von der Höhe der Schulden abhängig. Welche weiteren Kosten anfallen, kannst z.B. hier grob ausgerechnet werden: Anwaltskostenrechner.

 

5. Die Klage

Als letzte Möglichkeit bleibt nur noch die Klage. Allerdings hat eine Klageschrift im Briefkasten schon einige Schuldner dazu bewegt doch zu zahlen und sich somit unnötige Kosten durch ein Gerichtsverfahren zu sparen.

So ein Verfahren kann viele Ausgänge haben, wenn beide Parteien es auf einen Richterspruch ankommen lassen. Wenn man gewinnt, hat man einen Titel gegen den Schuldner in der Hand, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Allerdings verursacht auch die Vollstreckung Kosten, die man zunächst selbst bezahlen muss.

Wenn du vor Gericht ziehst, gibt es jedoch unzählige Unwägbarkeiten, die man mit seinem Anwalt vorher abklären muss. Auch taktische Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen.

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