Diese Frage stellt sich für viele Existenzgründer. Zunächst sollte geprüft werden ob ein freier Beruf vorliegt, da damit die wenigste Arbeit – nur steuerliche Anmeldung, Gewerbesteuerfreiheit, Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer und Kammerfreiheit – verbunden ist. Freiberufler handeln auf Basis besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Der Freiberufler muss lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
Anschließend sollte geprüft werden ob ein Handwerk vorliegt. Das Handwerk zeichnet sich durch die Dualität mit der Industrie aus. Im Handwerk gibt es zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerben. Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe müssen Mitglieder der Handwerkskammer sein.
Alle sonstigen Tätigkeiten, stellen Gewerbebetriebe dar, für welche eine Gewerbeanmeldung abzugeben ist. Das gleiche gilt für zulassungsfreie Handwerksbetriebe.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe, Handwerk und freiem Beruf ist oft schwierig. Im Zweifel hilft ein Gründungsberater.